Die allgemein gültigen, polizeilich
geregelten Vorschriften haben auch auf dem Clubgelände vollumfängliche
Gültigkeit. Besonders sei auf das Verbot von Feuerwerken u.ä.
gefährdungsverursachenden Aktivitäten hingewiesen, da sich an den
Liegeplätzen z.T. bewohnte Motorboote, in jedem Fall aber besonders
brand- und explosionsgefährdete Stoffe befinden.
Dekorationsmaterial ist nach Ende der
Feierlichkeit zu entfernen.
Für deponiertes Dekorationsmaterial wird keine Haftung übernommen.
Übernachtungen in mitzubringenden Zelten
können nur nach vorheriger Anmeldung berücksichtigt werden.
Das Kochen jeglicher Art im Bootshaus, in
den Bootshallen, im Kraftsportraum und auf dem ganzen Freigelände kann
aus Gründen des Feuerschutzes nicht gestattet werden.
Entsprechend dem Abfallbeseitigungsgesetz
der Stadt Schweinfurt sind wir zum Aussortieren von Wertstoffen (Glas,
Blechdosen, Kunststoff) verpflichtet. Falls Sie bei uns Müll
beseitigen, beachten Sie bitte das bei den Müllboxen angebrachte
Hinweisschild.
Geparkt werden darf ausschließlich auf
den gekennzeichneten Stellplätzen. Der Hof zwischen den Bootshallen ist
nur in Ausnahmefällen zum An- bzw. Abtransport schwerer Güter
kurzzeitig befahrbar.
Für die Parkplatzzufahrt gilt Einbahnregelung.
Das Betreten der Steganlagen ist aus
sicherheitstechnischen Gründen verboten.
Den Weisungen der Wirtsleute ist Folge zu
leisten.
Im Schadensfall tritt der Gastgeber in
die Haftung ein.