Hausordnung für Feierlichkeiten
auf dem Gelände des Schweinfurter Ruder-Club Franken
Stand 1. September 2004

 

 

  1. Die allgemein gültigen, polizeilich geregelten Vorschriften haben auch auf dem Clubgelände vollumfängliche Gültigkeit. Besonders sei auf das Verbot von Feuerwerken u.ä. gefährdungsverursachenden Aktivitäten hingewiesen, da sich an den Liegeplätzen z.T. bewohnte Motorboote, in jedem Fall aber besonders brand- und explosionsgefährdete Stoffe befinden.

  2. Dekorationsmaterial ist nach Ende der Feierlichkeit zu entfernen. Für deponiertes Dekorationsmaterial wird keine Haftung übernommen.

  3. Übernachtungen in mitzubringenden Zelten können nur nach vorheriger Anmeldung berücksichtigt werden.

  4. Das Kochen jeglicher Art im Bootshaus, in den Bootshallen, im Kraftsportraum und auf dem ganzen Freigelände kann aus Gründen des Feuerschutzes nicht gestattet werden.

  5. Entsprechend dem Abfallbeseitigungsgesetz der Stadt Schweinfurt sind wir zum Aussortieren von Wertstoffen (Glas, Blechdosen, Kunststoff) verpflichtet. Falls Sie bei uns Müll beseitigen, beachten Sie bitte das bei den Müllboxen angebrachte Hinweisschild.

  6. Geparkt werden darf ausschließlich auf den gekennzeichneten Stellplätzen. Der Hof zwischen den Bootshallen ist nur in Ausnahmefällen zum An- bzw. Abtransport schwerer Güter kurzzeitig befahrbar. Für die Parkplatzzufahrt gilt Einbahnregelung.

  7. Das Betreten der Steganlagen ist aus sicherheitstechnischen Gründen verboten.

  8. Den Weisungen der Wirtsleute ist Folge zu leisten.

  9. Im Schadensfall tritt der Gastgeber in die Haftung ein.

 

Schweinfurt, den 1. September 2004

Der Vorstand

 
 

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Schweinfurter Ruder-Club Franken von 1882 e.V.   /  www.SchweinfurterRuderclub.de  /  Tel.: 09721-68281